Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Bildungsgutschein wird an Arbeitslose oder Arbeitssuchende ausgegeben (SGB II und SGB III). Die Förderung der beruflichen Weiterbildung kann zur beruflichen Eingliederung oder zur Vermeidung drohender Arbeitslosigkeit notwendig sein. Zur Klärung Ihrer Förderungsfähigkeit wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Agentur für Arbeit, denn die Bescheinigung in Form eines Bildungsgutscheins muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Ausstellung des Bildungsgutscheins

Ein Bildungsgutschein kann von einer Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters für eine zertifizierte Maßnahme grundsätzlich frühestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme ausgestellt werden. Eine mündliche Zusage durch den Berater oder die Beraterin geht dem aber oft voraus. Sie können sich dann bereits zu der gewünschten Maßnahme bei uns anmelden. Sollten Sie den Bildungsgutschein dann doch nicht erhalten, können Sie Ihre Kursbuchung kostenfrei wieder stornieren.

Zur Ausstellung des Gutscheins durch die Agentur für Arbeit brauchen Sie noch keine Maßnahmenummer.

Erteilung der Maßnahmenummer

Sobald uns der erste Gutschein eines Teilnehmers vorliegt, beantragen wir bei der Agentur für Arbeit die Maßnahmenummer zu der Fortbildung. Nach Erteilung dieser Nummer werden alle Bildungsgutscheine von uns entsprechend ausgefüllt und umgehend an den Teilnehmer per Post zurück gesendet. Die Erteilung der Maßnahmenummern erfolgt häufig relativ kurzfristig, jedoch immer vor dem Beginn der Maßnahme, so dass der Bildungsgutschein rechtzeitig eingereicht werden kann.

Rückgabe an die Agentur für Arbeit

Wir benötigen von dem Teilnehmer grundsätzlich das Original des Bildungsgutscheins. Sobald dieser von uns ausgefüllt wurde, erhält der Teilnehmer das Original auch wieder zurück. Der Teilnehmer muss dann dafür Sorge tragen, dass der Bildungsgutschein vor Maßnahmebeginn wieder bei der Agentur für Arbeit vorliegt. Nur im Ausnahmefall und nach Absprache schicken wir den Gutschein direkt an die Agentur für Arbeit.

Sollte uns die Maßnahmenummer erst kurz vor Maßnahmebeginn mitgeteilt werden, faxen wir den Bildungsgutschein bereits vorab an die angegebene Bundesagentur für Arbeit (immer vorausgesetzt, dass auf dem Bildungsgutschein eine Faxnummer angegeben ist).

WICHTIG: Der ausgefüllte Gutschein muss VOR Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit vorliegen, andernfalls verliert er seine Gültigkeit.
Zahlung der Kursgebühren

Die Zahlungen der Fortbildungskosten fließen direkt von der Agentur für Arbeit zu mentor Fortbildungen. Der Teilnehmer ist zu keinem Zeitpunkt involviert, muss keine Gelder vorstrecken oder Gebühren tragen.

Ausnahme: Sollte die Bundesagentur nicht die vollständigen Kosten übernehmen, erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die restliche Kursgebühr. Diese ist dann per Überweisung an mentor Fortbildungen zu zahlen.

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de

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