Weiterbildung in Niedersachsen

Das Programm richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro. Der Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

Weitere Informationen unter www.nbank.de

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