WeGebAU

Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden und deren Berufsabschluss in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Bei Unternehmen mit 10 - 249 Beschäftigten übernehmen die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten nur teilweise:
Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen. Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

Bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten übernehmen die Agenturen für Arbeit die vollen Lehrgangskosten.

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de

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