Weiterbildungsscheck Thüringen

Den Weiterbildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter 55.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten unter 110.000 Euro). Die Weiterbildung muss berufsbegleitend durchgeführt werden.
Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Der Antrag muss schriftlich vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen. Dazu wird der Weiterbildungsscheck zunächst online im Förderportal (www.foerderportal-thueringen.de) des Thüringer Landesverwaltungsamts beantragt.

Weitere Informationen unter www.gfaw-thueringen.de

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