Förderung und Finanzierung
Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Bildungsgutschein wird an Arbeitslose oder Arbeitssuchende ausgegeben (SGB II und SGB III). Die Förderung der beruflichen Weiterbildung kann zur beruflichen Eingliederung oder zur Vermeidung drohender Arbeitslosigkeit notwendig sein. Zur Klärung Ihrer Förderungsfähigkeit wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Agentur für Arbeit, denn die Bescheinigung in Form eines Bildungsgutscheins muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Ausstellung des Bildungsgutscheins
Ein Bildungsgutschein kann von einer Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters für eine zertifizierte Maßnahme grundsätzlich frühestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme ausgestellt werden. Eine mündliche Zusage durch den Berater oder die Beraterin geht dem aber oft voraus. Sie können sich dann bereits zu der gewünschten Maßnahme bei uns anmelden. Sollten Sie den Bildungsgutschein dann doch nicht erhalten, können Sie Ihre Kursbuchung kostenfrei wieder stornieren.
Zur Ausstellung des Gutscheins durch die Agentur für Arbeit brauchen Sie noch keine Maßnahmenummer.
Erteilung der Maßnahmenummer
Sobald uns der erste Gutschein eines Teilnehmers vorliegt, beantragen wir bei der Agentur für Arbeit die Maßnahmenummer zu der Fortbildung. Nach Erteilung dieser Nummer werden alle Bildungsgutscheine von uns entsprechend ausgefüllt und umgehend an den Teilnehmer per Post zurück gesendet. Die Erteilung der Maßnahmenummern erfolgt häufig relativ kurzfristig, jedoch immer vor dem Beginn der Maßnahme, so dass der Bildungsgutschein rechtzeitig eingereicht werden kann.
Rückgabe an die Agentur für Arbeit
Wir benötigen von dem Teilnehmer grundsätzlich das Original des Bildungsgutscheins. Sobald dieser von uns ausgefüllt wurde, erhält der Teilnehmer das Original auch wieder zurück. Der Teilnehmer muss dann dafür Sorge tragen, dass der Bildungsgutschein vor Maßnahmebeginn wieder bei der Agentur für Arbeit vorliegt. Nur im Ausnahmefall und nach Absprache schicken wir den Gutschein direkt an die Agentur für Arbeit.
Sollte uns die Maßnahmenummer erst kurz vor Maßnahmebeginn mitgeteilt werden, faxen wir den Bildungsgutschein bereits vorab an die angegebene Bundesagentur für Arbeit (immer vorausgesetzt, dass auf dem Bildungsgutschein eine Faxnummer angegeben ist).
WICHTIG: Der ausgefüllte Gutschein muss VOR Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit vorliegen, andernfalls verliert er seine Gültigkeit.
Zahlung der Kursgebühren
Die Zahlungen der Fortbildungskosten fließen direkt von der Agentur für Arbeit zu mentor Fortbildungen. Der Teilnehmer ist zu keinem Zeitpunkt involviert, muss keine Gelder vorstrecken oder Gebühren tragen.
Ausnahme: Sollte die Bundesagentur nicht die vollständigen Kosten übernehmen, erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die restliche Kursgebühr. Diese ist dann per Überweisung an mentor Fortbildungen zu zahlen.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck soll insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.
Grundsätzlich steht die Ausgabe des Bildungsschecks jeder Person offen, die die Voraussetzungen der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 erfüllt. Der Bildungsscheck wird von einer zugelassenen Weiterbildungsberatungsstelle oder der Bewilligungsbehörde ausgegeben.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab 01.01.2024 sind:
Es gibt nur noch einen individuellen Zugang zum Bildungsscheck. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 80.000 EUR) nicht übersteigt.
Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Pro richtet sich an Erwerbstätige, freiberuflich Tätige, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, die sich beruflich weiterbilden möchten.
Gefördert werden bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro. Der Kurs darf erst nach Bewilligung der Förderung durch den Weiterbildungsbonus Pro gebucht werden und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.
Weitere Informationen unter www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
QualiScheck Rheinland-Pfalz
In der Förderperiode 2021-2027 fördert der QualiScheck Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist abhängig vom Jahreseinkommen des Beschäftigten. Für Unternehmen bietet das Ministerium darüber hinaus das „Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung“ an.
Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr. Der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Der Antrag muss vor Beginn und Anmeldung der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein.
Weitere Informationen unter www.qualischeck.rlp.de
Weiterbildungsbonus Hamburg
Mit dem „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen gefördert. Die Förderung weitere Zielgruppen ist möglich.
Bei den Weiterbildungskosten von Beschäftigten können bis zu 50 Prozent übernommen werden. Der Arbeitgeber muss dafür die Notwendigkeit einer Fortbildung bescheinigen. Fragen zur unbürokratischen Bewilligung beantwortet zwei P Plan telefonisch unter der Telefonnummer 040 21112-536.
Weitere Informationen unter www.weiterbildungsbonus.net
Weiterbildungsscheck Sachsen
Aufgrund der Entscheidung des sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2023/2024 kann eine neue Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geschaffen werden. Hierfür werden derzeit die rechtlichen Grundlagen erarbeitet sowie die verfahrenstechnischen Voraussetzungen geschaffen. Zum genauen Zeitpunkt des Starts der Förderung kann derzeit keine Auskunft gegeben werden. Über den Start der Förderung wird öffentlichkeitswirksam informiert werden.
Weitere Informationen unter www.sab.sachsen.de
Weiterbildungsscheck Thüringen
Den Weiterbildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter 55.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten unter 110.000 Euro). Die Weiterbildung muss berufsbegleitend durchgeführt werden.
Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Der Antrag muss schriftlich vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen. Dazu wird der Weiterbildungsscheck zunächst online im Förderportal (www.foerderportal-thueringen.de) des Thüringer Landesverwaltungsamts beantragt.
Weitere Informationen unter www.gfaw-thueringen.de
Weiterbildung in Niedersachsen
Das Programm richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro. Der Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank gestellt werden.
Weitere Informationen unter www.nbank.de
Bundeswehr (BFD)
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Gefördert werden Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Weitere Informationen unter www.bfd.bundeswehr.de.
WeGebAU
Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden und deren Berufsabschluss in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Bei Unternehmen mit 10 - 249 Beschäftigten übernehmen die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten nur teilweise:
Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen. Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.
Bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten übernehmen die Agenturen für Arbeit die vollen Lehrgangskosten.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Perspektive Wiedereinstieg
Mit dem Programm "Perspektive Wiedereinstieg" werden Frauen unterstützt, die nach der Erziehungszeit zurück in den Beruf wollen. Dieses ESF-Förderprogramm bietet personenbezogene Angebote für Wiedereinsteigerinnen und berücksichtigt dabei persönliche und zeitliche Bedürfnisse. Es können Aus- und Fortbildungen gefördert werden, Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen unter www.perspektive-wiedereinstieg.de
Weiterbildungsstipendium - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)
Das Weiterbildungsstipendium fördert anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen im Gesundheitsbereich. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit folgenden Themen: Wundmanagement, Schlaganfall, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Sensorische Integration. Ebenso können Fachweiterbildungen wie Anästhesie, Intensivmedizin, OP oder Psychiatrie sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ein Weiterbildungsstipendium für berufsbegleitende Studiengänge bekommen.
Träger des Förderprogramms ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Um sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen. Sie dürfen ebenso nicht älter als 24 Jahre sein und müssen Ihre Berufsabschlussprüfung mit einer besseren Note als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben.
Wer das Auswahlverfahren für das Weiterbildungsstipendium erfolgreich durchläuft, erhält als Stipendiat/-in innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Je Fördermaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent zu tragen. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung können Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben.
Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Weitere Förderprogramme
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung.
Weitere Informationen unter www.foerderdatenbank.de