Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen
Bildungsprämie bundesweit
Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein wird
die Hälfte der Fortbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro übernommen.
Diesen Gutschein können Erwerbstätige erhalten deren zu versteuerndes
Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam
Veranlagten) nicht übersteigt. Bei dieser Förderung müssen Sie einen
Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung
für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die
Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.
Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info
Qualifizierungsscheck Hessen
Mit dem Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das
Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in
kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit
keinen anerkannten Abschluss haben oder in Teilzeit mit bis zu 30
Wochenstunden beschäftigt oder älter als 45 Jahre sind. Gefördert werden
berufliche Weiterbildungen, die die Beschäftigungsfähigkeit langfristig
erhalten und verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50
Prozent der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr
gefördert. Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist
eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung. Bei dieser
Förderung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen
erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte
beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr
verlängert werden müssen.
Weitere Informationen sowie eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche
Weiterbildungsausgaben zur Hälfte (maximal bis zu 500 Euro pro
Bildungsscheck) bezuschusst, die andere Hälfte der Kosten trägt das
Unternehmen oder die Beschäftigten selbst. Das Landesprogramm richtet
sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250
Beschäftigten. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich
Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den
Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Eine kostenlose Beratung ist
verpflichtend. Bei dieser Förderung müssen Sie einen Beratungstermin in
Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte
Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder
zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.
Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen erhalten einen
Zuschuss von 45 Prozent zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme. Durch
Anrechnung einer Lohnkostenpauschale während der Freistellung der/des
Beschäftigten unter Lohnfortzahlung können bis zu 100 Prozent der
Seminarkosten bezuschusst werden. Stellt der beschäftigende Betrieb
der/die Beschäftigte/n nicht frei, muss er sich mit 55 Prozent an den
Kosten der Weiterbildung beteiligen. Das Seminar muss mindestens zwei
Tage (16 Stunden) und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Der
Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein.
Der beschäftigende Betrieb muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in
Schleswig-Holstein haben. Der Arbeitsschwerpunkt der/des Beschäftigten
muss in Schleswig-Holstein liegen.
Weitere Informationen unter www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
Bildungsscheck Brandenburg
Das Land Brandenburg hat ebenfalls einen Weiterbildungsscheck für
Arbeitnehmer aufgelegt. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte
Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei
der LASA einen Bildungsscheck erhalten. Der Bildungsscheck hat eine Höhe
von maximal 500 Euro. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks
pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines
halben Jahres eingelöst werden. Jeder muss sich an den Kosten der
Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der
Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 Prozent für Beschäftigte, die
sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des „Kommunal-Kombi“
tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB
II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestens 30 Prozent.
Bei dieser Förderung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch
nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung
tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil
von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.
Weitere Informationen unter www.lasa-brandenburg.de
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren
und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer
beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den
QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden 50 Prozent der Kosten
für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 Euro pro
Person und Jahr gefördert. Gefördert werden sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die
noch nicht in Rentenbezug stehen. Bei dieser Förderung müssen Sie einen
Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung
für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die
Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.
Weitere Informationen unter www.qualischeck.rlp.de
Bundeswehr
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Gefördert
werden Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische
Weiterbildungen. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine
vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
(BFD). Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der
ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Weitere Informationen unter www.bfd.bundeswehr.de
Weitere Förderprogramme
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die
Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die
Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen
wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung.
Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die
Kenner der Wirtschaftsförderung.
Weitere Informationen unter www.foerderdatenbank.de
WeGebAU
Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Unterstützung der
Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren
Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006 zusätzliche
Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung
gestellt. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45.
Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Die Förderung
soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in
kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können
Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung
unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den
Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter
bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein
Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Perspektive Wiedereinstieg
Mit dem Programm "Perspektive Wiedereinstieg" werden Frauen unterstützt, die nach der Erziehungszeit zurück in den Beruf wollen. Dieses ESF-Förderprogramm bietet personenbezogene Angebote für Wiedereinsteigerinnen und berücksichtigt dabei persönliche und zeitliche Bedürfnisse. Es können Aus- und Fortbildungen gefördert werden, Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen unter www.perspektive-wiedereinstieg.de
Begabtenförderung für berufliche Bildung
Die Begabtenförderung für berufliche Bildung richtet sich an
Absolventen einer Berufsausbildung, die unter bestimmten Voraussetzungen
ein Stipendium für ihre Weiterbildung erhalten können.
Weitere Informationen unter www.begabtenfoerderung.de
Alle Angaben ohne Gewähr.

