Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen

Bildungsprämie bundesweit

Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Fortbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro übernommen. Diesen Gutschein können Erwerbstätige erhalten deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Bei dieser Förderung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.

Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info


Qualifizierungsscheck Hessen

Mit dem Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt oder älter als 45 Jahre sind. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die die Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung. Bei dieser Förderung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.

Weitere Informationen sowie eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de


Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck) bezuschusst, die andere Hälfte der Kosten trägt das Unternehmen oder die Beschäftigten selbst. Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Bei dieser Förderung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.

Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de


Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 45 Prozent zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme. Durch Anrechnung einer Lohnkostenpauschale während der Freistellung der/des Beschäftigten unter Lohnfortzahlung können bis zu 100 Prozent der Seminarkosten bezuschusst werden. Stellt der beschäftigende Betrieb der/die Beschäftigte/n nicht frei, muss er sich mit 55 Prozent an den Kosten der Weiterbildung beteiligen. Das Seminar muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein. Der beschäftigende Betrieb muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Der Arbeitsschwerpunkt der/des Beschäftigten muss in Schleswig-Holstein liegen.

Weitere Informationen unter www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de


Bildungsscheck Brandenburg

Das Land Brandenburg hat ebenfalls einen Weiterbildungsscheck für Arbeitnehmer aufgelegt. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten. Der Bildungsscheck hat eine Höhe von maximal 500 Euro. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines halben Jahres eingelöst werden. Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 Prozent für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des „Kommunal-Kombi“ tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestens 30 Prozent. Bei dieser Förderung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.

Weitere Informationen unter www.lasa-brandenburg.de


QualiScheck Rheinland-Pfalz

Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden 50 Prozent der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht in Rentenbezug stehen. Bei dieser Förderung müssen Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen und dürfen erst danach die Anmeldung für die gewünschte Förderung tätigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Förderungsgelder zum Teil von Jahr zu Jahr verlängert werden müssen.

Weitere Informationen unter www.qualischeck.rlp.de


Bundeswehr

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Gefördert werden Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.

Weitere Informationen unter www.bfd.bundeswehr.de


Weitere Förderprogramme

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung.

Weitere Informationen unter www.foerderdatenbank.de


WeGebAU

Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006 zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de


Perspektive Wiedereinstieg

Mit dem Programm "Perspektive Wiedereinstieg" werden Frauen unterstützt, die nach der Erziehungszeit zurück in den Beruf wollen. Dieses ESF-Förderprogramm bietet personenbezogene Angebote für Wiedereinsteigerinnen und berücksichtigt dabei persönliche und zeitliche Bedürfnisse. Es können Aus- und Fortbildungen gefördert werden, Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen unter www.perspektive-wiedereinstieg.de


Begabtenförderung für berufliche Bildung

Die Begabtenförderung für berufliche Bildung richtet sich an Absolventen einer Berufsausbildung, die unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium für ihre Weiterbildung erhalten können.

Weitere Informationen unter www.begabtenfoerderung.de

 

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